Das Leben im Alter geniessen

Seit einigen Jahren erobert ein neues Wohnkonzept für ältere Menschen die Schweiz – das altersgerechte Wohnen.

Durch eine hindernisfreie Bauweise, ein funktionierendes medizinisches Sicherheitsnetz im Hintergrund und ein breit gefächertes Dienstleistungsangebot haben Seniorinnen und Senioren heute die Möglichkeit, bis ins hohe Alter in einer eigenen Wohnung leben zu können.

Aktuelle Studien zeigen, dass es der grösste Wunsch von älteren Menschen ist, möglichst lange autonom zu bleiben. Diese Selbstständigkeit wird vor allem in altersgerechten Wohnungen gesucht. Bezüglich der baulichen Gestaltung, der Ausrüstung der Wohnungen und der verfügbaren Dienste rangieren die Sicherheit und die Notfall-Erreichbarkeit an erster Stelle. Unter Sicherheit wird dabei auch die Gewährleistung von kompetenter Betreuung verstanden: Hilfe soll bei Bedarf rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Wichtig sind auch die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten und ein guter Zugang zum öffentlichen Verkehr.

Der «Wohnpark Alp Emmenbrücke» orientiert sich exakt an diesen Bedürfnissen der über 60-Jährigen. Die leicht erhöhte Anlage­ mit herrlichem Panoramablick in die Alpen ist angenehm ruhig und dennoch zentral gelegen.

Lebens- und Wohlfühlraum für alle

Damit der «Wohnpark Alp» Ihren hohen Anforderungen an Lebens­qualität optimal gerecht werden kann,  gibt es ein paar persön­liche Voraussetzungen, die Sie als Mietinteressentin oder Mietinteressent mitbringen müssen.

Dabei gelten folgende Definitionen:

Als betagt gelten Personen, die das 60. Altersjahr erfüllt haben.
Als invalid gelten Personen, die nach den Bundesgesetzen über die Invalidenversicherung, über die Unfallversicherung­ oder über die Militärversicherung Anspruch auf eine Inva­liden­rente von mindestens 50 % haben.

Als pflegebedürftig gelten Personen, die für ihre Pflege dauernd auf Hilfe Dritter und auf baulich geeignete Wohnungen angewiesen sind.

Einzelnutzung

Als Einzelperson können Sie eine Wohnung im «Wohnpark Alp» mieten, wenn Sie betagt, invalid oder pflegebedürftig sind.

Doppelnutzung

Sind Sie zu zweit, können Sie gemeinsam eine Wohnung mieten, sofern eine/r von Ihnen betagt, invalid oder pflegebedürftig ist. Wenn der betagte, invalide oder pflegebedürftige Wohnungspartner dauernd in ein Pflegeheim aufgenommen werden muss, der gemeinsame Haushalt aufgelöst wird oder wenn er stirbt, so darf die andere Person die Wohnung weiterhin für sich nutzen, wenn sie selber ebenfalls invalid, pflegebedürftig oder älter als 55 Jahre ist. Ist beim Auszug eines Wohnungspartners eine dieser genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Gemeinderat von Emmen in Härtefällen eine Ausnahmebewilligung erteilen.

Nutzung durch mehrere Mieter

Sie können Ihre Wohnung auch als Wohngemeinschaft mieten, sofern die Mehrheit von Ihnen betagt, invalid oder pflegebedürftig ist.